Bei uns bekommen Sie Ihren digitalen Impfnachweis nach EU-Richtlinie.

Sie können diese Bescheinigung mit zwei Handgriffen in Ihrer App erfassen (z.B. Covpass vom RKI). Gleiches gilt für die Genesenenbescheinigung. Dann brauchen Sie kein Papier mehr dabei zu haben.

Und so geht´s:

  • Kommen Sie zu uns in die Praxis
  • Legen Sie Ihren gelben Impfpass und/oder die Bescheinigung Ihrer Impfungen* vor
  • Ales „Genesene/-r“ legen Sie bitte einen Laborbefund (aus dem das ausführende Labor eindeutig hervorgeht) mit dem positiven PCR-Nachweis vor. Weiterhin brauchen wir von Ihnen eine Schweigepflichtsentbindung, da wir uns diesen Befund nochmal vom Labor per Fax bestätigen lassen.
  • Wenn Sie in diesem Quartal noch nicht oder noch nie bei uns waren, lesen wir Ihre Versichertenkarte ein
  • Spätestens zur nächsten Sprechstunde holen Sie Ihre Papierbescheinigung samt QR-Code ab
  • Dieser Service kostet Sie nichts

* = Nur Originaldokumente, keine Kopien oder Handyfotos – Die Dokumente müssen vollständig sein, mit Stempel, Original-Unterschrift (keine Unterschriftenstempel!!!), Datum und Angabe des Impfstoffes mit Chargennummer – nur dann können wir Ihnen Ihren digitalen Impfausweis erstellen. 

Übrigens: Für Genesene ist ebenfalls nach Ablauf von 4 Wochen eine Impfung bei uns möglich. 14 Tage danach gelten Sie als „durchgeimpft“.