Wie wir seit 6 Monaten in unserem Folder und mit DINA6 Zetteln an den von Ihnen bestellten Rezepten, persönlicher Ansprache und Ansage auf unserem Anrufbeantworter hinweisen gelten ab dem 01.07.2024 folgende Veränderungen.

  1. Ausser in Notfällen ist das Erbringen von Leistungen (dazu zählen auch das Erstellen von Überweisungen und Rezepten) erst dann möglich, wenn Sie vorher im laufenden Quartal Ihre Versichertenkarte bei uns eingelesen haben.
  2. Weil es durch diese notwendige Veränderung gerade zu Quartalsbeginn zu einem starken Patientenandrang kommt, ist eine Bestellung von Rezepten und Überweisungen am Tresen NUR NOCH IM AKUTFALL MÖGLICH. Verwenden Sie bitte ansonsten unseren Anrufbeantworter oder nutzen Sie unseren online Service.
  3. Ihr Rezept wird Ihnen spätestens am nächsten Werktag um 09.00 Uhr digital auf Ihrer Gesundheitskarte zur Verfügung stehen, eine Abholung in der Praxis ist nicht mehr erforderlich! Sie gehen einfach mit ihrer Karte in die Apotheke und lösen ihr Rezept ein!

„…aber sonst habe ich das doch auch immer hier bestellt“… ja, das stimmt, allerdings ufern die Bestellungen und die daraus resultierenden erforderlichen zeitlichen Kapazitäten der MFA`s derart aus, daß wir uns zur Fairness aller Patienten mit Anliegen, die nicht automatisiert verarbeitet werden können für diese Weg entschieden. Gerne hätten wir auch für diese Standardsachen auch weiterhin Zeit für sie… es geht aber einfach nicht – bitte helfen Sie mit!!